Zahnerhaltung
Sollte es trotz aller Prophylaxemaßnahmen zu einer Schädigung eines Zahnes kommen, so steht bei der Behandlung die Erhaltung des Zahnes an erster Stelle.
Zur Zahnerhaltung gehören alle Maßnahmen, die einen erkrankten Zahn versorgen, die Krankheitsursachen beseitigen, sowie vorhandene Defekte reparieren, d.h. seine äußere Form wiederherstellen. Dazu kann es notwendig werden, auch eine Schädigung des Zahnnervs und der Verankerung des Zahnes im Kieferknochen zu behandeln.
In meiner Praxis ist es oberste Priorität, bei der Behandlung von Zahndefekten möglichst wenig gesunde Zahnsubstanz zu entfernen, die kranken Bereiche aber vollständig zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen kommen bei mir auch Hilfsmittel wie die 5fach-Lupenbrille zum Einsatz, die es mir ermöglichen, die Behandlung so schonend wie möglich durchzuführen. Ist erst einmal ein Defekt vorhanden, stellt sich schnell die Frage nach dem geeigneten Füllmaterial, um diesen zu versorgen.